Unsere Lösungsvorschläge für den Schulnetzplan
Wir fordern nicht blind, wir bieten Lösungen an:
Die folgenden Vorschläge basierten auf den Entwurf des „Schulnetzplan Landkreis Sonneberg für die Schuljahre 2026/27 – 2030/31“ in der Fassung vom 11.05.2026. Am 27.05.2026 wurde der Schulnetzplan und der darin befindliche Beschluss für unsere Grundschule Judenbach geändert. Die neue Formulierung entspricht weitestgehend unseren Vorschlägen und Forderungen.
1. Jahrgangsübergreifender Unterricht
Der Schulnetzplan sieht für die Grundschule Judenbach einen automatischen Schließungsmechanismus vor (Quelle), sobald die Mindestschülerzahl nicht erreicht wird. Für die Grundschule Lauscha – im selben Landkreis, mit ähnlichen Schülerzahlen – steht im selben Schulnetzplan wortwörtlich:
„Die Unterschreitung der Mindestschülerzahlen in einzelnen Klassenstufen kann durch gemeinsame Beschulung der Klassen 1 und 2 bzw. 3 und 4 ausgeglichen werden.“ (Quelle)
Für Lauscha gilt die schwankende Schülerzahl als lösbares Problem. Für Judenbach gilt dieselbe Situation als Auslöser der Schließung.
Unsere Frage: Warum gilt für Lauscha ein anderer Maßstab als für Judenbach?
2. Das Filialmodell – vgl. Beschluss Nr. 4 des Schulnetzplans
Für die Grundschule Lauscha gilt folgendes: Die Schule wird aufgehoben – aber der Schulstandort bleibt erhalten und wird als Außenstelle der Gemeinschaftsschule Nordschule Steinach weitergeführt. Verwaltung und Schulleitung werden zusammengelegt, die Kinder bleiben vor Ort.
Das ist exakt das Filialmodell nach § 41e ThürSchulG – und es funktioniert. Für Lauscha wurde es beschlossen. Für Judenbach wurde es nicht nachweislich geprüft.
Der Beschluss für Lauscha lautet im Original:
„Der Schulstandort der Staatlichen Grundschule Lauscha wird erhalten und als Außenstelle für die Primarstufe der Staatlichen Gemeinschaftsschule ‚Nordschule‘ Steinach geführt.“ (Quelle)
Unsere Frage: Warum wurde dieses Modell für Judenbach nicht geprüft?
Unsere Forderung
Wir appellieren an den Kreistag Sonneberg, die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten ernsthaft zu prüfen, bevor eine Entscheidung welche letztendlich zur Schließung unserer Grundschule Judenbach führt, getroffen wird. Jahrgangsübergreifender Unterricht ist im Thüringer Schulgesetz ausdrücklich vorgesehen – und wird im selben Schulnetzplan für die Grundschule Lauscha als Lösung benannt. (Quelle) Das Filialmodell nach § 41e ThürSchulG bietet eine weitere Alternative, die den Schulstandort sichern kann, ohne die Verwaltung zu belasten. Wir bitten darum, diese Wege für Judenbach zu prüfen – und sind bereit, dabei konstruktiv mitzuwirken.